Terms & Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Gegenstand, Geltungsbereich
1.1 Allen Angeboten, Lieferungen und Dienstleistungen von M&L Consulting GmbH (weiter im Text „M&L“) liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese überwiegen die Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers/Kunden, selbst wenn darauf explizit hingewiesen wird, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

1.2 Durch Annahme eines Angebots, einer Lieferung oder Dienstleistung von M&L gelten die AGB von M&L als durch den jeweiligen Geschäftspartner (weiter im Text Käufer oder Kunde genannt) angenommen.

II. Angebote, Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von M&L sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten als angenommen nach der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden oder dem Versand der Ware.

2.2 Die ein Angebot begleitenden Dokumente, wie Zeichnungen, Abbildungen, Fotos,2 Kostenvoranschlägen, Prozessbeschreibungen usw., sind Eigentum von M&L und dürfen Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von M&L übergeben oder zugänglich gemacht werden.

2.3 Die im Angebot enthaltene Gewichts- und Maßangaben, Skizzen, Zeichnungen, usw. sind nicht zwingend maßgebend oder verbindlich, außer das Gegenteil wurde schriftlich bestätigt.

2.4 Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm an M&L gelieferten Unterlagen, wie Zeichnungen, Schemen, Muster, usw., nicht die Rechte Dritter verletzen. Soll sich trotzdem eine Haftung ergeben, so hat der Kunde M&L schadlos zu halten.

III. Lieferung, Liefer-/Leistungsfristen, Force-Major
3.1 Der Lieferumfang und Liefer- und/oder Leistungsfristen, als auch die Lieferkonditionen werden in der Auftragsbestätigung festgelegt und sind nur verbindlich, wenn sie als solche explizit schriftlich angegeben werden.

3.2 Als Anfang der Lieferfrist gilt das in der Auftragsbestätigung angegebene Datum. Die Lieferfrist kann sich jedoch verlängern, falls der Käufer/Kunde die für die Lieferung notwendigen Unterlagen, Informationen, Daten, usw. nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt hat.

3.3 Teillieferungen sind zugelassen, soweit nicht das Gegenteil schriftlich vereinbart wurde.

3.4 Bei Verzögerungen von Lieferungen und/oder Leistungen aufgrund von Force-Major (höherer Gewalt) oder aufgrund von Ereignissen, für die M&L nicht verantwortlich gehalten werden kann und die die Lieferungen und/oder Leistungen erschweren oder unmöglich machen, kann M&L für das Einhalten der Fristen nicht haften. M&L ist berechtigt die Frist für die Dauer der Störung oder Behinderung angemessen zu verschieben oder aus dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurück zu treten.

3.5 Für Bestellungen in Wert von unter EUR 250,00 wird ein Mindestwertzuschlag von EUR 50,00 erhoben.

IV. Zahlung, Preise
4.1 Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die Preise von M&L ab Werk ausschließlich Verpackung, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).

4.2 Die Rechnungen von M&L sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.3 Die Rechnungen sind netto zu bezahlen, d.h. die Überweisung muss so erfolgen, dass die gesamte Nettosumme dem Konto von M&L gutgeschrieben wird. Sämtliche Abzüge (Bankgebühren, Gebühren von Drittparteien, zwischengeschalteten Banken, etc.) werden nicht akzeptiert und werden dem Käufer/Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.4 Wenn M&L über Kenntnisse verfügt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers/Kunden in Frage stellen, so ist M&L berechtigt Vorauszahlung (Vorkasse) und/oder Bankgarantie einer erstklassigen Europäischen Bank zu verlangen.

4.5 Die Lieferungen ohne Anzahlung sind nur gegen einer entsprechenden Bankgarantie einer erstklassigen Bank möglich.

4.6 Es werden keine Skontoabzüge zugelassen.

4.7 Soll die Lieferung aus durch den Käufer verschuldeten Gründen um mehr als 3 Monate verspätet sein, ist M&L berechtigt, den Auftrag zu den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preisen in Rechnung zu stellen.

V. Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr geht auf den Käufer/Kunden bei Abholung der Ware durch den Käufer oder der Übergabe der Ware an den Spediteur über.

5.2 Soll der Transport unmöglich sein ohne Verschulden von M&L oder soll eine Verzögerung durch das Verschulden vom Käufer/Kunden entstehen, so geht die Gefahr mit der Bestätigung der Versandbereitschaft der Ware auf den Käufer/Kunden über.

5.3 Die durch eine solche Verzögerung entstehenden Kosten (Lagerung, usw.) sind durch den Käufer/Kunden zu tragen.

VI. Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zu vollständiger Erfüllung der Forderungen (inkl. Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der M&L gegen dem Käufer/Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware das Eigentum von M&L.

Soll die Ware für Dritte bestimmt werden, so ist der Käufer/Kunde verpflichtet dem Dritten auf Eigentum von M&L hinzuweisen.

6.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist.

VII. Schadenersatz, Sachmängel
7.1 Soll der Käufer/Kunde den Vertrag einseitig und unberechtigt gelöst haben, ist er verpflichtet alle mit der Ausführung des Vertrags zusammenhängende Kosten der M&L zu erstatten.

7.2 Der Käufer/Kunde ist berechtigt Sachmängel innert 12 Monaten ab dem Lieferdatum geltend zu machen. M&L ist nur zum Ersatz verpflichtet, wenn ihre Fachpersonen die Mängel vor der Lieferung hätte erkennen können und müssen.

7.3 Ausgeschlossen von Reklamation sind Mängel, welche wegen falscher Bedienung, Wartung, Anwendung, falsche Montage und/oder Inbetriebsetzung usw. entstanden sind, als auch Verschleißteile oder Mängel durch natürliche Abnutzung.

7.4 Ebenfalls ausgeschlossen von der Reklamation sind die Mängel, welche dadurch entstanden sind, dass der Käufer/Kunde der M&L falsche oder ungenaue Angaben zur Anlage, Nutzung, betriebliche oder technische Voraussetzungen usw. gemacht hat.

VIII. Gerichtsstand, anwendbares Recht
8.1 Für die sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen M&L und dem Käufer/Kunden gilt das Recht der Schweizer Föderation. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kauf- und Privatrechts ist ausgeschlossen.

8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von M&L, St. Gallen, Schweiz.

8.3 Erfüllungsort ist St. Gallen, Schweiz.

IX. Umgang mit Daten
9.1 Die an M&L im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag oder Geschäftsbeziehung anfallenden Daten dürfen durch M&L verarbeitet werden. Für Details wird auf unsere Datenschutzerklärung verwiesen.

X. Sonstiges
10.1 Soll eine Bestimmung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam geworden sein, so werden die restlichen Bestimmungen von dieser Ungültigkeit nicht betroffen.